Philosophie der Menschenrechte

Von der Theorie zur Menschenrechtserziehung

Gregor Paul    ed08@rz.uni-karlsruhe.de

 

I Allgemeine Rechtfertigung einer Philosophie der Menschenrechte: die Minderung des Leids, das sich die Menschen antun

II Ein besonderer Grund für eine Philosophie der Menschenrechte: die Frage nach dem Verhältnis von Kultur und ethischer Norm

III Die notorische Schwäche des Arguments in der Auseinandersetzung um die Menschenrechte

III.1 Allgemeine Ursachen der notorischen Schwäche von Argumenten

III.2 Argumentationsfeindliche Maximen und Formen politischer Auseinandersetzung 

III.3 Glaubwürdigkeitsprobleme staatlicher Menschenrechtspolitik

IV Trotz mangelnder Überzeugungskraft und 'Durchsetzbarkeit': für eine Philosophie der Menschenrechte

IV.1 Allgemeingültige Regeln argumentativer Auseinandersetzung

IV.2 Argumente gegen traditionalistische Auffassungen und rein formale Konzepte eines Rechts auf kulturelle Identität

Mit Argumenten gegen Begriffe authentischer, reiner, in sich einheitlicher, geschlossener und/oder statischer Kultur

V Erziehung zu menschenrechtsgemäßem Verhalten und Handeln: Formen der Vermittlung von Menschenrechten

V.1 Bedingungen erfolgreicher Argumentation in der Auseinandersetzung um Menschenrechte

V.1.1 Art und Form der Argumente

V.1.2 Präsentation der Argumente

V.1.3 Äußere Bedingungen

V.1.4 Wege, um Bedingungen erfolgreicher Argumentation herzustellen

V.1.5 Wichtige Gelegenheiten zu erfolgreicher Argumentation

V.2 Menschenrechtserziehung in Elternhaus, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Medien und Politik

 

 

VII Nach dem 11. September 2001. 

Die öffentliche Auseinandersetzung um den Terrorismus und den Afghanistan-Krieg: Opportunismus, Propaganda und Einschüchterung statt Menschenrechts-bestimmter argumentativer Diskussion  

Die Ursachen des Terrorismus und Wege, sie zu beseitigen

 

X Probleme und Aufgaben